Leitbild für die drei Ämter

Die Synode hat ein gemeinsames Leitbild für die drei Ämter verabschiedet. Das Leitbild regelt die «Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kompetenzen» der Ämter (Art. 103 Abs. 4 Kirchenordnung). Dafür verortet es die Ämter im Rahmen des kirchlichen Auftrags und beschreibt ihre Gemeinsamkeit, ihr Eigenprofil und ihr Zusammenwirken. Vor allem aber erinnert es an die Grundlagen ihres Dienstes, die Bibel, die Reformation und die Vision «Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet.». Und all dies in der Gewissheit, getragen zu sein durch die Kraft des Heiligen Geistes und die Verheissung des Reiches Gottes.