Finanzen nach einer Trennung

Die meisten Personen müssen sich nach einer Trennung nicht nur emotional auf das Getrenntleben einstellen, sondern sich auch intensiver mit dem Budget auseinandersetzen. Viele Kosten, die man als Paar teilen konnte, müssen nun alleine getragen werden. Die hier vorgestellten Möglichkeiten, das Budget nach einer Trennung allenfalls zu optimieren, sollen einen groben Überblick geben. Je nach Kanton kann es Unterschiede geben.

Wenn die Ehegatten-/Kinderalimente nicht (regelmässig) bezahlt werden: In allen Kantonen gibt behördliche Stellen die helfen, Kinderalimente zu inkassieren und diese zu bevorschussen. Voraussetzung dafür ist, dass man eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung oder einen Unterhaltsvertrag hat. Unterhalt für Ehegatten können nur in einzelnen Kantonen bevorschusst werden, wobei alle Kantone eine Inkassohilfe auch für den Ehegattenunterhalt kennen. Infos zu Alimenteninkasso und -bevorschussung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Arbeitgeber des säumigen Unterhaltspflichtigen via Eheschutzgericht zu verpflichten, die Alimente direkt vom Lohn abzuziehen und an Sie auszuzahlen. Infos dazu erhalten Sie beim Zivilgericht an ihrem Wohnort. Ebenfalls kann versucht werden, ausstehende Alimente auf dem Betreibungsweg zu inkassieren. Informationen dazu erhalten Sie beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners.

Familienzulagen: Kinder in der Schweiz haben Anspruch auf eine Familienzulage. Wer arbeitet beantragt die Familienzulage via Arbeitgeber. In den meisten Fällen muss die Zulage zusätzlich zu den Alimenten demjenigen Elternteil weitergeleitet werden, der die Obhut des Kindes innehat. Falls der Partner diese nicht weiterleitet, können die Familienzulagen auch direkt von der Ausgleichskasse des Arbeitgebers ihres Partners an das Kind ausbezahlet werden. Sind beide nicht erwerbstätig, können die Familienzulagen Ende Jahr rückwirkend als Nichterwerbstätige beantragt werden, sofern man jährlich den minimalen AHV Beitrag einbezahlt hat. Je nach Herkunftsland ist eine Auszahlung auch ins Ausland möglich. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der AHV Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons. Allgemeine Infos zu Sozialversicherungen unter: www.bsv.admin.ch

Kleinkinderbetreuungs- und Mutterschaftsbeiträge/ Ergänzungsleistungen für Familien: Einige Kantone kennen auch weitere finanzielle Beiträge für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden, ledigen, gerichtlich getrennten oder geschiedenen Eltern, die sich persönlich um ihre Kinder kümmern wollen, dazu aber aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind. Genauere Auskunft dazu erhalten Sie beim Sozialamt an ihrem Wohnort.

Arbeitslosenkasse: Wer nach der Trennung eine Arbeit aufnehmen oder das Pensum erhöhen möchte, aber nichts findet, kann eine Anmeldung beim Arbeitsamt machen. Bis zu einem Jahr nach der Trennung ist man beitragsfrei versichert. Klären Sie einen möglichen Anspruch bei Ihrer Arbeitslosenkasse ab. Weitere Infos unter: www.treffpunkt-arbeit.ch

Krankenkasse und Versicherungen: Die Krankenkassenprämien sind bei kleinen Budgets ein grosser Posten. Eine Abklärung betreffend Anspruch auf Prämienverbilligung oder betreffend möglicher Erhöhung der Verbilligung aufgrund der veränderten Situation nach der Trennung können geprüft werden. Ebenfalls kann ein Wechsel der Grundversicherung oder ein bestimmtes Versicherungsmodell innerhalb der Krankenkasse (z.B. Hausarztmodell) zu einer Reduktion der Prämien führen.

Betreffend anderen Versicherungen (wie Zusatzversicherungen, Rechtsschutz, Lebensversicherungen, etc.) empfiehlt es sich zu prüfen, welche wirklich nötig sind und welche allenfalls aufgelöst werden könnten.

Steuern: Wichtig ist, dass Sie dem Steueramt die Trennung möglichst rasch melden. Bei noch offenen Steuerschulden und einem unmittelbar tieferem Einkommen kann ein Erlassgesuch oder Ratenzahlungen geprüft werden.

Sozialhilfe: Falls Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge und Alimente nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu decken, springt die Sozialhilfe ein. Die Sozialhilfe berechnet Ihr Existenzminimum und unterstützt Sie jeweils mit dem fehlenden Betrag, der bis zur Deckung Ihres Existenzminimums nötig ist. Eine frühzeitige Abklärung lohnt sich.

Allgemeine Vergünstigungen: Je nach Kanton gibt es diverse Vergünstigungen, die Ihr Budget z.B. im Freizeitbereich (REKA Ferien, Kulturlegi, etc.) entlasten könnten. Kleiderbörsen und Brockenhäuser bieten eine günstige Alternative zu Kaufhäusern. Für ausserordentliche Kosten, welche ihr Budget übersteigen, können Ratenzahlungen oder ein Gesuch an einen Fonds oder eine Stiftung geprüft werden. Infos dazu erhalten Sie bei ihrem Sozialamt, ihrer Gemeinde, direkt bei den durchführenden Organisationen oder im Internet.

Ein Artikel der Beratungsstelle frabina

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