weitere Kursangebote

Unter dem Motto «Anderen helfen, sich selber stärken» bietet der Fokus Welt zusätzlich zu den ensa Erste-Hilfe-Kursen weitere Fortbildungen zu spezifischen Themen an.

Die Kurse richten sich an Amtsträger:innen sowie Angestellte, Behördenmitglieder und Freiwillige von Kirchgemeinden. 

Für Amtsträger/innen wird der Kurs durch die Bildungskirche finanziell unterstützt (siehe Kasten).

*Für Angestellte, Behördenmitglieder und Freiwillige von Kirchgemeinden aus dem Kirchengebiet von Refbejuso werden die Kurskosten durch die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn finanziell mitgetragen. 

Alle Kurse vermitteln Grundlagenwissen. Dabei werden die Teilnehmenden  befähigt:

  • Probleme frühzeitig zu erkennen
  • den Betroffenen die notwendige Unterstützung zu geben
  • professionelle Hilfe zu vermitteln
  • bei Personen in akuten Krisen adäquat zu handeln

Burnout erkennen und ansprechen
Kursdauer: 7,5 Stunden, exkl. Mittagspause
Kurskosten (inkl. Kursmaterial): CHF 160.00
*Subventioniert: CHF 100.00
Flyer zum Herunterladen folgt

Essstörungen erkennen und ansprechen
Kursdauer: 5 Stunden, exkl. Mittagspause
Kurskosten (inkl. Kursmaterial): CHF 120.00
*Subventioniert: CHF 70.00
Flyer zum Herunterladen

Wenn die Seele verwundet ist - Flucht und Traumata
Kursdauer: 6 Stunden, exkl. Mittagspause
Kurskosten (inkl. Kursmaterial): CHF 120.00
*Subventioniert: CHF 70.00
Flyer zum Herunterladen

Hier geht es zu den Kursausschreibungen

Kurse Burnout und Essstörungen als Holangebot für Kirchgemeinden
Die beiden Kurse können auch von Kirchgemeinden und kirchlichen Bezirken gebucht werden. Diese Kurse finden dann bei der organisierenden Kirchgemeinde vor Ort statt.

Zu den ensa-Kurse
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Weitere Informationen

Auskünfte und Anmeldung:
Helena Durtschi, Kursleiterin
031 340 25 71, E-Mail

Alena Gaberell, Kursleiterin
031 340 25 72,  E-Mail

Esther Romo, Assistentin Beziehung und seelische Gesundheit
031 340 25 66, E-Mail

Zu den Kursausschreibungen

Antrag für Subventionierung / Massgebend sind das Weiterbildungsreglement KES 59.010 und die  Verordnung  KES 59.012.